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Bebauung in südlicher Teil der Neubergstraße

Beitrag von Manfred Baumann, FWV Fraktionssprecher.

In der Ortschaftsratssitzung im Januar hat sich der Ortschaftsrat auf Antrag der FWV-Fraktion mit der Bebauung in zweiter Reihe südlicher Teil der Neubergstraße befasst.

Das Siedlungskonzept 2030 der Stadt Karlsruhe sieht unter anderem vor, dass dieser Teil von Stupferich einem Bebauungsplan unterworfen werden kann, da auch der Flächennutzungsplan eine Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht.

Das Stadtplanungsamt erwidert in seiner Stellungnahme, dass es ihm momentan nicht möglich ist, einen Bebauungsplan zu erstellen und weist auf den § 34 hin, der es den Besitzern erlaubt, in der zweiten Reihe auf ihrem Grundstück eine Immobilie zu errichten.

Die FWV Fraktion akzeptiert das Vorgehen des Planungsamtes, da für die geringe Anzahl der Wohneinheiten das Verfahren zu aufwendig wäre. Die Empfehlung des Amtes, Gebäude im Ensemblebereich zu erstellen, ist schlüssig und praktikabel und hat den Vorteil, dass ein Bauherr schneller seine Ziele verwirklichen kann.

Für weitere Fragen dazu steht die FWV-Fraktion zur Verfügung.